Wer ab dem 10. April nach Deutschland reist und sich zuvor 72 Stunden oder länger in einem anderen Land aufgehalten hat, muss sich bei der Ankunft in Deutschland für zwei Wochen in Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt melden und darf keinen Kontakt zu anderen Personen haben. Bei Nichtbeachtung können erhebliche Geldstrafen verhängt werden.
Ausnahmen gibt es für Grenzpendler (Arbeitnehmer und Studenten/Schüler), Personen mit einem lebenswichtigen Beruf (Güterverkehr, Gesundheitswesen usw.) und Personen, die einen triftigen Grund nachweisen können. Sie müssen in der Lage sein, den Grund für ihre Reise über die Grenze mündlich nachzuweisen. Dies erfordert keinen zusätzlichen Nachweis, aber es kann sinnvoll sein, Dokumente mitzubringen, die den Grund der Reise belegen.
Nach Ansicht von NRW ist Einkaufen kein triftiger Grund. Hier appelliert NRW an alle, ihren gesunden Menschenverstand einzusetzen.
Es wird keine zusätzlichen Kontrollen geben, aber um Ostern herum wird es strengere Kontrollen geben.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.
Den vollständigen Text der Verordnung können Sie hier lesen.
Die FAQ zur der Verordnung mit den entsprechenden Antworten finden Sie hier.