Nach Beendigung dieser Weiterbildung ist der Mitarbeiter des Grenzinfopunktes in der Lage, die groben Linien der niederländischen und deutschen Sozialgesetzgebung zu erklären und kann so die Grenzpendler besser beraten.
Die Konfrontation mit dem internationalen Recht wird oft durch mangelnde Kenntnisse über die Folgen von Arbeiten, Unternehmen, Studieren oder Wohnen jenseits der Grenze verursacht. Die Menschen haben regelmäßig unzureichende Einsicht in dem Einfluss der Europäische Gesetz- und Regelgebung auf ihre Situation.
Die Mitarbeiter der Grenzinfopunkte müssen sich in der nationalen und internationalen Gesetzgebung gut auskennen und sich in die Situation der Kunden hineinversetzen können. Und wenn die Situation zu komplex wird, den Kunden zeitig an einen Fachberater des Bureau voor Duitse Zaken verweisen.
Diese Weiterbildung ist eines der vier Arbeitspakete im INTERREG V A – Projekt “Grenzinfopunkt Rhein-Waal.