Im Rahmen der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind Bürger- und Kleinprojekte wichtige und erfolgreiche Instrumente mit hohem europäischem Mehrwert, um grenzbedingte und grenzübergreifende Hindernisse zu beseitigen, Kontakte zwischen den Menschen vor Ort zu fördern und die Grenzregionen und ihre Bürger einander näherzubringen. Diese Projekte können innerhalb des sogenannten „Kleinprojektefonds“ durchgeführt werden. Ein Kleinprojektefonds kann in diversen Bereichen entwickelt werden. Im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland gibt es momentan einen Kleinprojektefonds mit den Schwerpunktbereichen Bildung, Governance, Gesundheit und People-to-People.
Kleinprojektefonds im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland
Die Europäische Union unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Nachbarländern. Speziell für Projekte, bei denen die Kooperation im deutsch-niederländischen Grenzraum im Mittelpunkt steht, wurde das Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland kreiert. Um das Antragsprozedere für Interreg-Mittel zugänglicher zu gestalten, haben die deutsch-niederländischen Euregios in Abstimmung miteinander und mit den Interreg-Programmpartnern den sogenannten „Kleinprojektefonds“ (KPF) entwickelt. Dieser wurde speziell für Initiativen bis max. 25.000 € Förderung konstruiert. Für kleinere Aktivitäten mit einer kurzen Laufzeit, die für eine Pauschale in Höhe von 750 € in Betracht kommen, gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
Der Kleinprojektefonds unterstützt Projekte, die den Fokus auf folgende Themenbereiche gelegt haben:
Möchten Sie auch grenzüberschreitend zusammenarbeiten? Dann stellen Sie gerne einen Antrag. Im Folgenden erfahren Sie, wer dafür in Frage kommt und wie Sie einen Antrag einreichen können.
Wer kann einen Antrag stellen?
Projektanträge können ab Anfang 2023 jederzeit von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürlichen Personen, die für die Veranlassung oder sowohl für die Veranlassung als auch die Durchführung eines Vorhabens zuständig sind, gestellt werden. Gefördert werden ausschließlich Projekte, bei denen deutsche und niederländische Partner miteinander kooperieren.
Das ist neu
Ein vereinfachtes Antragsverfahren ermöglicht die Beteiligung aller Vereine, Organisationen und Gruppen. Ebenso wird das Abwicklungsverfahren einfacher, da im Kleinprojektefonds mit Pauschalen gearbeitet wird. Somit entfällt die oft aufwändige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Veranstaltungen, die in der Regel nur einen Tag dauern, können künftig mit einer Pauschale von 750 € unterstützt werden. Für andere Initiativen oder Projekte im KPF ist weiterhin eine Förderung mit maximal 25.000 € möglich.
Wie stelle ich einen Antrag?
Zunächst sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Projektart für Sie in Frage kommt. Gewählt werden kann zwischen Mini-Projekten (pauschalierte Förderung von 750 €) und kleinen Projekten (max. Förderung von 25.000 €). Orientierungshilfen, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen könnten, finden Sie nachfolgend. Die Antragstellung wir über das elektronische Portal kpf.deutschland-nederland.eu durchgeführt.
Downloads
Orientierungshilfe – Pauschale 750 €
Orientierungshilfe – max. 25.000 € Zuschuss
Was passiert, wenn ich meinen Antrag eingereicht habe?
Vorgehensweise bei Projekten mit einer pauschalen Förderung von 750 €:
Vorgehensweise bei Projekten mit einer Förderung von bis zu 25.000 €:
Sie möchten mehr wissen oder benötigen Unterstützung?
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen und unterstützen Sie gerne bei Antragstellung und Durchführung Ihres Projektes. Möchten Sie Ihre Projektidee mit uns teilen? Kontaktieren Sie uns über kpf@euregio.org.
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